Bisher sind wir nicht im Vereinsregister eingetragen und somit ein „nicht rechtsfähiger Verein“. Das hat zur Folge:
Beim nicht eingetragenen Verein haftet der Verein mit dem vorhandenen Vereinsvermögen. Mitglieder können ausnahmsweise selbst haften, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, z.B. eigenes Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder eine unerlaubte Handlung gegeben sind. Der Vorstand haftet beim nicht eingetragenen Verein persönlich.
Mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister werden wir zum e.V. – dann gilt:
Der eingetragene Verein haftet als juristische Person für Vereinsschulden. Mitglieder
haften in keinem Fall persönlich. Der Vorstand des e.V. (eingetragener Verein) haftet nicht persönlich.
Mit der Umwandlung des Vereins soll auch die Gemeinnützigkeit des Vereins angestrebt werden, die dann allerdings erst ab 1.1.2018 rechtswirksam werden kann.
Das Prozedere der Umwandlung unseres Vereins soll auf der kommenden Generalversammlung am 3.3. 2017 beschlossen werden.
Die hierfür erforderliche neue Satzung wurde zwischenzeitlich erarbeitet und vom Finanzamt Syke geprüft. Wir haben den Entwurf der neuen Satzung hier bereits online gestellt, damit alle Mitglieder frühzeitig erfahren, worüber in der Generalversammlung am 3.3.2017 abgestimmt werden soll.
Ansprechpartner bezüglich dieser Vereinsumwandlung ist das Vorstandsmitglied Fredi Rajes – erreichbar unter fredi.rajes[at]web.de