Angesichts der erfreulichen Entwicklung sinkender Inzidenzwerte, können wir uns freuen, dass wir in der Landjugend wieder Angebote durchführen können. Aber, wir müssen trotzdem abwägen, welche der rechtlich zulässigen Spielräume wir nutzen und an welchen Stellen wir uns dazu entscheiden, zum Schutz der Mitglieder und der weiteren Kontaktpersonen oder wegen zu großer Hürden beim erforderlichen Hygienekonzept auf gegebene Möglichkeiten zu verzichten.
Bei unseren Überlegungen müssen wir folgende Dinge unbedingt beachten: |
Hygienekonzept Für jedes Angebot, das wir durchführen, müssen wir ein Hygienekonzept erstellen. |
Kontaktnachverfolgung Bei jedem Treffen muss eine Anwesenheitsliste geführt werden, aus der hervorgeht, wer zu welchen Zeiten an dem Angebot teilgenommen hat. Diese Liste muss 21 Tage gespeichert und spätestens nach einem Monat gelöscht werden. |
Coronatest Die Verordnung sieht an einigen Stellen weiterhin die Verpflichtung vor, einen negativen Coronatest vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies ersetzt aber keinesfalls andere Hygieneschutzmaßnahmen. |
Bis Ende Juni 2021 werden wir die Entwicklung weiter beobachten und danach entscheiden, ob und in welcher Form unsere Angebote (Rock n Roll, Discofox) wieder aufgenommen werden können. Die größte Hürde für die Aufnahme des Tanzbetriebes stellt natürlich das erforderliche Hygienekonzept dar. Dabei sind wir auf die Mithilfe und Unterstützung des entsprechenden Gastwirtes angewiesen.
Relativ unproblematisch sollte jedoch bei den derzeitigen Inzidenzwerten unsere Jahreshauptversammlung nachgeholt werden können. Vorbereitungen dazu werden wir in den nächsten Wochen publizieren.
Bis später – bleibt gesund und munter
Der Vorstand